Assistenzleistungen (Bewo)
Sie leben in einer eigenen Wohnung im Kreis Kleve?
Sie benötigen Unterstützung im Alltag, um Ihre Eigenständigkeit trotz Ihrer psychischen Erkrankung erhalten zu können?
Die Assistenzleistungen sind besser bekannt als Ambulant Betreutes Wohnen (Bewo). Dies ist ein Angebot für Menschen mit psychischen Erkrankungen, die gerne in ihrer eigenen Wohnung selbstständig wohnen möchten, jedoch in manchen Bereichen Unterstützung benötigen.
Manchmal können psychische Erkrankungen so einschränkend sein, dass es schwer fällt das eigene Leben zu regeln. Einkaufen, Besuche beim Arzt, Anträge beim Amt – das alles benötigt Kraft und kann überfordern, wenn es jemandem nicht gut geht. Um das alles doch zu schaffen, gibt es die Teilhabeassistenten. Sie unterstützen bei Tätigkeiten, die alleine zu anstrengend sind.
Im Vordergrund steht dabei immer wie SIE Ihr Leben gestalten möchten. Assistenz bedeutet wir beraten, unterstützen und begleiten – jedoch treffen Sie die Entscheidungen. Dabei bekommen Sie von uns feste Bezugspersonen als Ansprechpartner*innen zur Seite gestellt.
Was wir tun
– Hilfe bei der Haushaltsführung
– Unterstützung beim Umgang mit Behörden (z.B. bei der Antragsstellung, Begleitung zu Terminen)
– Unterstützung bei der Suche nach einer passenden Wohnung
– Begleitung zu Arztbesuchen
– Unterstützung eine passende Arbeit oder Tagesstruktur zu finden
– Beratung bei der Freizeitgestaltung
– Hilfen zum Aufbau und Erhalt sozialer Kontakte
– Erreichbarkeit in Krisensituationen
Weitere Informationen
Zielsetzung
Die Ziele richten sich stets nach den individuellen Lebensvorstellungen und Wünschen der Nutzer*innen. Grundsätzlich geht es darum den Menschen zu unterstützen ein selbstbestimmtes und selbstverantwortliches Leben führen zu können. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wird gefördert.
Voraussetzung
Assistenzleistungen zur sozialen Teilhabe von Papillon e.V. sind ein Angebot für Menschen, die:
– eine psychische Erkrankung oder/und eine Suchterkrankung haben
– in verschiedenen Lebensbereichen Probleme haben, die sie alleine nicht bewältigt bekommen
– ihre Lebenssituation verbessern wollen und motiviert sind daran mit Unterstützung zu arbeiten
– min. 18 Jahre alt sind
– ihren festen Wohnsitz im Kreis Kleve haben
Zusätzlich müssen folgende Formalien bearbeitet werden, wobei wir Sie gerne unterstützen:
- Fachärztliche Stellungnahme über das Vorliegen einer psychischen Erkrankung oder/und einer Suchterkrankung
- Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe
- Hilfeplan im Rahmen des BEI_NRW (Bedarfsermittlungsinstrument)
- Betreuungsvertrag mit Papillon e.V.
Finanzierung
Grundsätzlich sind die Assistenzleistungen nach §78 SGB IX eine Leistung zur sozialen Teilhabe und werden vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder dem zuständigen Jugendamt (bis zum 21. Lebensjahr) übernommen. Werden bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen überschritten, können eigenanteilige Kosten fällig werden. Es werden lediglich die eigenen finanziellen Verhältnisse geprüft. Eltern müssen für ihre erwachsenen Kinder keine Leistungen übernehmen und auch die finanziellen Verhältnisse von Ehe- oder Lebenspartner*innen werden nicht mit einberechnet.
Bei weiteren Fragen und Interesse an unserem Angebot, wenden Sie sich gerne an die zuständige Kontaktperson.